Lieferkettengesetz: Strategien für Einkauf und SCM

Das deutsche Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen seit 2023, grundlegende Standards der Menschenrechte und des Umweltschutzes zu wahren. Jetzt hat sich auch die EU auf ein entsprechendes Gesetz geeinigt. Unsere aktuelle Studie zeigt, was Unternehmen bereits getan haben, um ESG zu integrieren.

Dreiklang aus Wertschöpfung, Resilienz und ESG

Während auf europäischer Ebene noch gestritten wurden, schritten Unternehmen zur Tat: Die meisten der rund 680 Studienteilnehmenden haben bereits verschiedene Maßnahmen implementiert, um Transparenz in der Lieferkette zu schaffen und Nachhaltigkeit in die eigene Strategie zu implementieren. Tatsächlich verbinden die meisten Befragten mit der neuen Regulierung zwar Kosten, erwarten jedoch längerfristig einen Return on Investment.

Intelligent in eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie eingebettet, kann die Erfüllung der neuen rechtlichen Vorgaben dazu dienen,

  • Mit Hilfe eines professionellen Risikomanagements Transparenz in der Lieferkette zu schaffen
  • Resilienz und Versorgungssicherheit in der Supply Chain zu erhöhen
  • Nachhaltigkeitsziele – auch ESG-Ziele (ESG = Environment, Social, Governance) genannt – zu erreichen
  • Durch enge Kooperation mit Lieferanten innovative Produkte zu erschaffen
  • Die Wertschöpfung zu verbessern

Mit der Erfahrung aus zahlreichen Einkaufs- und SCM-Projekten unterstützen unsere Expert:innen Sie dabei, Ihre Lieferkette zu analysieren und ihre Lieferantenbasis nachhaltig und konform zum Lieferkettengesetz aufzustellen.

 

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Whitepaper: Lieferkettengesetz

Seit dem 1. Januar 2023 ist das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gültig. Das Gesetz fordert von deutschen Unternehmen die Umsetzung weitreichender Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards entlang globaler Wertschöpfungs- bzw. Lieferketten.

Um mehr zu dem Thema zu erfahren, laden Sie unser kostenloses Whitepaper herunter.

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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Sowohl das LkSG als auch die CSDDD verpflichtet Unternehmen dazu, die von den Vereinten Nationen (UN) festgelegten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette zu überprüfen. Ziel ist es, den Schutz der allgemeinen Menschenrechte zu verbessern, indem etwa Kinder- und Zwangsarbeit oder gesundheitsschädliche sowie ausbeuterische Praktiken verhindert werden. Die Sorgfaltspflichten erstrecken sich dabei grundsätzlich auf die gesamte Lieferkette, sind aber nach Einflussmöglichkeiten der Unternehmen abgestuft. Das Gesetz trat 2023 zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden in Kraft, seit 2024 gilt es auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden mit Sitz in Deutschland. Die CSDDD soll auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden gelten, wird aber in mehreren Schritten in den kommenden Jahren umgesetzt.

 

 

 

Ihr Weg zur LkSG-Konformität

Verstehen Sie das Lieferkettengesetz nicht als Belastung, sondern als Möglichkeit, um Transparenz in Ihrer Lieferkette zu schaffen– nicht nur im Hinblick auf Nachhaltigkeit, sondern auch, um langfristig gemeinsam mit Ihren Lieferanten wettbewerbsfähige und innovative Produkte anzubieten. Der Einkauf spielt dabei die Rolle des Werttreibers und Schnittstellenmanagers: Er entwickelt im Dialog mit einem Team aus Compliance, Qualität, Produktion und weiteren Fachbereichen die Warengruppen- und Beschaffungsstrategien und verantwortet das Lieferantenmanagement. Regelmäßige Risikoanalysen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen gehören ebenfalls zu den Aufgaben des Einkaufs.

Werden Risiken oder gar Verstöße identifiziert, ist es nicht immer sinnvoll, die Zusammenarbeit mit einem Lieferanten sofort zu beenden. Stattdessen sollten Ziele vereinbart und Lösungen aufgezeigt werden, um Missstände zu beenden. Regelmäßige Audits und Selbstverpflichtungen der Lieferanten unterstützen den Einkauf dabei, die Kriterien des Lieferkettengesetzes in die bereits vorhandene Lieferantenbewertung aufzunehmen.

Gerne entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam ein adäquates Risikomanagement oder optimieren das vorhandene im Hinblick auf das Lieferkettengesetz. Wir unterstützen darüber hinaus bei der Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie, die neben Menschenrechtsaspekten auch Umwelt- und Klimaschutzziele enthält, und gestalten mit Ihnen den Pfad zur Dekarbonisierung.

Sprechen Sie unseren Experten an

Gökhan Yüzgülec

Managing Director

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Unsere Insights zum Lieferkettengesetz